Hartmut Bergener GmbH
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Denkmalschutz

Das Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden bedarf genauem Arbeiten, damit Werte und
Geschichte des Gebäudes bestehen bleiben. Um sicherzustellen, dass dies der Fall ist, sind
denkmalgeschützte Gebäude stets unter Berücksichtigung des Landesdenkmalschutzes zu sanieren. Dank unserer langjährigen Erfahrung mit diversen Objekten in diesem Bereich sind wir bestens gerüstet, um Sie bei der Sanierung Ihres historischen Gebäudes zu unterstützen.

Vorher/Nachher Ansicht

Denkmalschutz

Bei der Planung von Sanierungsmaßnahme werden oft Vogelnester, Fledermausquartiere sowie
Überwinterungs- und Nistplätze von Insekten vorgefunden. Ist dies der Fall, sieht der Gesetzgeber
vor, die Sanierung unter Berücksichtigung des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Bundesartenschutzverordnung durchzuführen.
Die geplanten Arbeiten und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen dürfen nur in
Zusammenarbeit mit einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden, die
naturschutzfachliche Phasen vor Ort begleitet und dokumentiert. Vorgefundene Überwinterungsund
Nistplätze müssen in ihrer Art und Weise erhalten oder im Verhältnis 1:2 artgerecht ersetzt
werden. Um eine Wiederbesiedlung der Tiere zu unterstützen, müssen z. B. Klangattrappen mit
arttypischen Rufen installiert werden. Mit unserer Erfahrung sind artengeschützte Tiere in besten Händen. Gerne helfen wir Ihnen, die Nistplätze zu erhalten bzw. diese im Zuge der Sanierungsmaßnahmen artgerecht wiederherzustellen.